Gleichstellungs­beauftragte

  • Kontaktperson

    Frau Christina Nielsen

    Gleichstellungsbeauftragte

    Frau Jasmin Kluck

    Gleichstellungsbeauftragte

Tätigkeitsmerkmale der Gleichstellungsbeauftragten

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Gemäß § 20 NGG sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen personellen, sozialen und organisatorischen Vorhaben der Schule, die die Belange der Lehrkräfte berühren, rechtzeitig zu beteiligen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitszeitregelungen,
  • Teilzeitregelungen,
  • Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen,
  • Zulassungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,
  • Versetzungen,
  • Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen,
  • Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen,
  • Entsendungen in Gremien,
  • Ausnahmen von der Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.

Des Weiteren stehen die Gleichstellungsbeauftragten gern und jederzeit mit Rat und Tat zur Seite bei:

  • Berufseinstieg,
  • Problemen in der Schule,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Bewerbungen auf Funktionsstellen,
  • Konflikten zwischen Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. der Schulleitung,
  • den Themenfeldern sexuelle Belästigung und Mobbing,
  • Arbeitszeitfragen wie z. B. Teilzeit, Elternzeit, Stillzeiten,
  • Abordnung und Versetzung,
  • Fort- und Weiterbildung.