Tätigkeitsmerkmale der Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Gemäß § 20 NGG sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen personellen, sozialen und organisatorischen Vorhaben der Schule, die die Belange der Lehrkräfte berühren, rechtzeitig zu beteiligen.
Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitszeitregelungen,
- Teilzeitregelungen,
- Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen,
- Zulassungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,
- Versetzungen,
- Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen,
- Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen,
- Entsendungen in Gremien,
- Ausnahmen von der Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.
Des Weiteren stehen die Gleichstellungsbeauftragten gern und jederzeit mit Rat und Tat zur Seite bei:
- Berufseinstieg,
- Problemen in der Schule,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Bewerbungen auf Funktionsstellen,
- Konflikten zwischen Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. der Schulleitung,
- den Themenfeldern sexuelle Belästigung und Mobbing,
- Arbeitszeitfragen wie z. B. Teilzeit, Elternzeit, Stillzeiten,
- Abordnung und Versetzung,
- Fort- und Weiterbildung.