Anmeldeschluss:
Deine Anmeldung muss bis zum 20. Februar des Jahres im Schulbüro eingehen.
Ziel des Bildungsgangs / Ausbildungsziel
Mit dem erfolgreichen Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz erlernst du den Beruf der staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin bzw. des staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten. Zusätzlich erwirbst du den erweiterten Realschulabschluss.
Aufnahmevoraussetzung
Die folgenden fünf Aussagen treffen auf dich zu.
- Du hast mindestens einen Realschulabschluss
- Vor Beginn der schulischen Ausbildung hast du einen Vertrag mit einer geeigneten Einrichtung geschlossen
- Du kannst den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE erbringen
- Du kannst deine gesundheitliche Eignung durch Immunschutz nachweisen
Für den Quereinstieg in Klasse 2 muss eine der folgenden Optionen zusätzlich erfüllt sein:
- Option 1: Du hast eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen
- Option 2: Du besitzt eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand
- Option 3: Du besitzt den Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und kannst eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen
- Option 4: Du besitzt den Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und hast an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen. Außerdem trifft einer der folgenden beiden Aussagen auf dich zu.
- Du warst mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig oder
- Du hast an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen und warst mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig.
Für weitere Fragen zu den Aufnahmevoraussetzungen steht dir Stefan Knütel (knuetel@bbs-brv.de) gerne zur Verfügung.
Unterrichtsfächer
In der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz wirst du in folgenden Fächern unterrichtet.
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Werte und Normen
- Sport
Berufsbezogener Bereich mit den Modulen in Klasse I
- Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
- Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
- Betreuung und Begleitung von Kindern
- Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
- Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
- Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Berufsbezogener Lernbereich mit den Modulen in Klasse II
- Entwicklung beruflicher Identität
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
- Pädagogische Konzepte
- Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
Abschlussprüfung / Zwischenprüfung
Deine Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Dein Abschluss beinhaltet in Niedersachsen den Erwerb des erweiterten Realschulabschlusses, insofern dieser noch nicht erreicht wurde.
Praktische Ausbildung
Deine zweijährige praktische Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin erfolgt in der Regel in Kindergärten, die sich innerhalb eines Umkreises von 30 km um Bremervörde befinden. Während deiner Ausbildungszeit sammelst du praktische Erfahrungen, planst pädagogische Bildungsangebote, setzt sie um und reflektierst anschließend deine Erfahrungen.
Im ersten Ausbildungsjahr beträgt deine praktische Ausbildungszeit 12 Stunden pro Woche und findet im zweiten Schulhalbjahr an den Tagen Donnerstag und Freitag statt.
Im zweiten Ausbildungsjahr erhöht sich deine praktische Ausbildungszeit auf 15 Stunden pro Woche, verteilt auf die gesamten Schulhalbjahre. Die Ausbildungstage sind Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Im zweiten Jahr absolvierst du deine praktische Ausbildung in einem anderen Kindergarten als im ersten Jahr. Zusätzlich sollte mindestens einer der beiden Kindergärten über drei Gruppen verfügen.
Folgende Einrichtungen sind für die Ableistung deiner praktischen Ausbildung zugelassen:
- Regelkindergärten
- Kindergärten mit integrativen Gruppen
- Familiengruppen im Kindergarten
- Waldkindergärten
- und im zweiten Jahr (bei fachlicher Eignung nach vorheriger Absprache mit der Schule) Krippen
Nicht zulässig sind Einrichtungen in denen:
- Du bereits ein Praktikum abgeleistet hast.
- Du selbst als Kind gewesen bist.
- Familienmitglieder oder Verwandte arbeiten.
- Kinder aus der Familie oder Verwandtschaft sind.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung am Ende der Klasse 2 bist du berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent. Dieser Abschluss ermöglicht hauptsächlich eine Tätigkeit als Zweitkraft im Elementarbereich. Zusätzlich erwirbst du den erweiterten Realschulabschluss.
Nach erfolgreichem Abschluss der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz kannst du bei entsprechender Leistung deine Fachhochschulreife und deine Ausbildung als Erzieherin an der Fachschule Sozialpädagogik anvisieren. Hierfür benötigst du sowohl im theoretischen als auch im praktischen Bereich mindestens einen befriedigenden Notendurchschnitt, ebenfalls die Note 3 benötigst du im Fach Deutsch.
Kosten
Es entstehen geringe Kosten für die Ausleihe von Lernmitteln, als auch für weitere Lern- und Arbeitsmittel.