Anmeldeschluss:
Deine Anmeldung muss bis zum 20. Februar des Jahres im Schulbüro eingehen.
Ziel des Bildungsgangs/Ausbildungsziel
Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Pharmazeutisch-technische Assistenz erlernst du den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten/der pharmazeutisch-technischen Assistentin und zusätzlich kannst du bei entsprechender Leistung den erweiterten Sekundarabschluss I erwerben.
Aufnahmevoraussetzung
Die folgenden drei Aussagen treffen auf dich zu.
- Du hast einen Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss.
- Alternativ bringst du einen Hauptschulabschluss mit, ergänzt durch eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Du kannst einen Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) erbringen.
- Du kannst einen Nachweis der Gesundheit (Gesundheitszeugnis vom Hausarzt) erbringen.
Des Weiteren bringst du die Folgenden persönlichen Voraussetzungen mit.
- Du hast Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie und Chemie).
- Du besitzt die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsbewusstem Arbeiten.
- Wenn du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben hast, musst du zusätzlich einen Sprachkenntnisnachweis der deutschen Sprache auf B2-Niveau erbringen.
Unterrichtsfächer und Lernfelder
In der Berufsfachschule Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA) wirst du in folgenden Fächern unterrichtet.
Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
Berufsbezogener Bereich:
- Theorie
- LF 1: Sich im Beruf und im Gesundheitswesen orientieren
- LF 2: Verordnete Arzneimittel abgeben
- LF 3: Im Rahmen der Selbstmedikation informieren und beraten
- LF 4: Pharmazeutische Dienstleistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention gestalten und erbringen
- LF 8: Arzneimittelversorgung in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens mitgestalten
- LF 9: Optionales Lernangebot
- Praxis
- LF 5: Arzneimittel herstellen
- LF 6: Ausgangsstoffe und Arzneimittel prüfen
- LF 7: Betriebliche Arbeitsabläufe mitgestalten
Außerhalb deiner schulischen Ausbildung ist eine Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von neun Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten abzuleisten. Deine Bescheinigung darf bei Prüfungsbeginn nicht älter als ein Jahr sein.
Erster und zweiter Prüfungsabschnitt
Um an deiner Prüfung teilnehmen zu können, musst du einen Erste-Hilfe-Kurs belegt haben, der zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Deine Prüfung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten bzw. zur pharmazeutisch-technischen Assistentin unterteilt sich in zwei Abschnitte. Der erste Teil der Prüfung findet nach dem schulischen Teil deiner Ausbildung statt und umfasst vier schriftliche, drei mündliche und drei praktische Prüfungen. Im Anschluss an den ersten Prüfungsabschnitt startet die sechsmonatige praktische Ausbildung, während dieser fertigst du ein Arbeitstagebuch an. Nach den sechs Monaten praktischer Ausbildung folgt der zweite Prüfungsabschnitt, bestehend aus der mündlichen Prüfung im Fach Apothekenpraxis.
Übersicht über deine Prüfungsfächer:
1. Prüfungsabschnitt (nach 2 Jahren)
- Schriftlich (Dauer)
- Arzneimittelkunde, eínschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien (180 Min.)
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie (120 Min.)
- Galenik (120 Min.)
- Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka (120 Min.)
- Mündlich
- Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde (15 Min.)
- Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde (15 Min.)
- Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien (15 Mn.)
- Praktisch
- Chemisch-pharmazeutische Übungen (max. 360 Min.)
- Übungen zur Drogenkunde (max. 240 MIn.)
- Galenische Übungen (max. 360 Min.)
2. Prüfungsabschnitt (nach 2,5 Jahren)
- Mündlich
- Apothekenpraxis (min. 20 - max. 30 Minuten)
Praktische Ausbildung
Während der schulischen Ausbildung leistest du ein Praktikum ("Famulatur") von 160 Stunden in den Schulferien ab. Die 160 Stunden bzw. vier Wochen teilst du auf mehrere Apotheken auf und führst ein Portfolio zum Praktikum.
Im Anschluss an die zweijährige schulische Ausbildung findet deine sechsmonatige praktische Ausbildung in einer Apotheke deiner Wahl statt. Von den sechs Monaten Praktikum müssen mindestens drei Monate in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Während der Ausbildung in der Apotheke ist ein Arbeitstagebuch zu führen.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung bist du berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technischer Assistent/pharmazeutisch-technische Assistentin. Zusätzlich kannst du bei entsprechender Leistung deinen erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erreichen.
Berufsbild PTA
Als pharmazeutisch-technischer Assistent/pharmazeutisch-technische Assistentin händigst du rezeptpflichtige Medikamente unter Aufsicht eines Apothekers/einer Apothekerin aus und informierst Patientinnen und Patienten über Nebenwirkungen und die ordnungsgemäße Einnahme von Arzneimitteln. Auf Basis deines Fachwissens empfiehlst du z.B. gut verträgliche Schmerzmittel und berätst Kunden, was unbedingt in die Haus- und Reiseapotheke gehört. Im Labor stellst du kundenspezifische Rezepturen wie Salben, Kapseln oder Teemischungen her oder kontrollierst Ausgangsstoffe und Medikamente auf ihre Qualität.
Im Mittelpunkt deiner Tätigkeit steht dabei die intensive Beratung der Kunden, aber auch die Überwachung des Warenbestandes im Apothekenlager und die Durchsicht und Bereitstellung von Bestellungen.
Nach deiner Ausbildung kannst du in unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Ausgebildete PTA arbeiten zum Beispiel in:
- Öffentlichen Apotheken
- Krankenhausapotheken
- Außenhandel
- Krankenkassen
- Fachzeitschriften
- Bundeswehr
- Forschung
Kosten
Die Ausbildung ist schulgeldfrei, Kosten entstehen lediglich für Labormaterial und sonstige Arbeitsmittel.
Weiterführende Links
- Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.youtube.com/watch?v=b5yatGd8qE0
- pdf Fehlzeitenformular (136 KB)
- pdf Bescheinigung Famulatur (203 KB)
- pdf Portfolio Praktikum (973 KB)
- pdf Richtlinie der BAK zur Durchführung der praktischen Ausbildung (124 KB)
- pdf Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Ausbildung in der Apotheke (20 KB)
- pdf Rahmenrichtlinien 2023 (216 KB)