Anmeldeschluss:
Deine Anmeldung muss bis zum 20. Februar des Jahres im Schulbüro eingehen.
Ziel des Bildungsgangs / Ausbildungsziel
Bei der HYP2 handelt es sich um die verkürzte Ausbildung zur Pflegeassistenz.
Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Pflegeassistenz erlernst du den Beruf der/des staatlich geprüften Pflegeassistentin/staatlich geprüften Pflegeassistenten.
Aufnahmevoraussetzung
- Du hast mindestens einen Hauptschulabschluss (oder gleichwertig)
- Du kannst mindestens eine dreijährige Tätigkeit von mindestens 30 Stunden pro Woche - in Teilzeit entsprechend länger - im Bereich der Pflege von Menschen nachweisen.
Für die Anmeldung in der HYP2 müssen Folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Zeugnis über den allgemeinbildenden Abschluss (einfache Kopie),
- Nachweise über die dreijährige hauptberufliche Tätigkeit (z. B. Arbeitszeugnisse, aus denen hervorgeht die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hervorgeht
Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind und du deine Unterlagen vollständig eingereicht hast, laden wir dich zu einem Gespräch ein, in dem wir deine Kompetenzen ermittelt.
Zu Beginn deiner Ausbildung sind außerdem folgende Nachweise erforderlich:
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (inkl. Immunschutz gegen Hepatitis B)
Unterrichtsfächer
In der Berufsfachschule Pflegeassistenz (HYP2) wirst du an einem Tag in der Woche in folgenden Fächern unterrichtet.
- Deutsch / Kommunikation
- Pflege von Menschen
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Unterstützung von Menschen
Fachpraktische Unterrichtseinheiten werden nach Bedarf angeboten
Abschlussprüfung / Zwischenprüfung
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Die theoretische Abschlussprüfung (3h) findet in folgenden den Fächern statt:
- Deutsch/Kommunikation
- Pflege von Menschen
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Unterstützung des Menschen
Die praktische Prüfung (1h) ist derart gestaltet, dass nach einer Vorbereitungszeit von drei Werktagen ein Konzept für die Pflege, Betreuung oder Begleitung eines Menschen selbständig zu erstellen ist und am Prüfungstag schriftlich vorzulegen und praktisch umzusetzen ist.
Praktische Ausbildung
Während des Kurzbildungsgangs wird keine zusätzliche praktische Ausbildung in Einrichtungen durchgeführt.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung bist du berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent.
Kosten
Es entstehen geringe Kosten für die Ausleihe von Lernmitteln, als auch für weitere Lern- und Arbeitsmittel.